Aaron1
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am 5. 11. 2012 um 10:53 |
Ein erfolgreicher Pokerspieler muss seine Gewinne nach einem Gerichtsurteil versteuern.
Die Gelder seien als gewerbliche Einkünfte zu betrachten, entschied das Finanzgericht Köln.
Wie heißt es so schön: Das Glück ist mit den Tüchtigen- sagte die Vorsitzende Richterin.
In dem Fall hatte ein Pokerspieler gegen Steuerforderungen des Finanzamts geklagt.
Er argumentierte, dass Poker ein Glücksspiel sei; Gewinne aus Glücksspielen sind steuerfrei.
Das Gericht ließ Revision zum Bundesfinanzhof in München zu. |
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HannesW
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am 22. 11. 2012 um 07:56 |
Das Finanzamt Köln-Mitte verwies darauf, dass es beim Poker auch auf Geschick ankomme, nämlich auf analytische und psychologische Fähigkeiten.
Man müsse seine Gegner einschätzen können. Schon seit Mitte des 19. Jahrhunderts sei der Typ des berufsmäßigen Pokerspielers bekannt.
Darauf entgegnete ein Anwalt: „Mag sein, nur waren das dann aller Wahrscheinlichkeit nach professionelle Falschspieler.“
Das Gericht bestritt in seiner Entscheidung nicht, dass Pokergewinne auch auf Zufallsergebnissen beruhen.
Darauf komme es aber nicht an, wenn der Spieler wie in diesem Fall über einen längeren Zeitraum hinweg an namhaften Turnieren teilnehme. |
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Isolde
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am 8. 12. 2012 um 09:11 |
Schlechte Argumentation des Anwaltes.
Es fehlt zum Beispiel Gewinn-Verlustrechnung der Anfangsjahr.
Adrenalinschub bei Turniergewinn.
Und um welche Summe, b.z.w. Prozentsatz geht es überhaupt?
Ich glaube, das Urteil hat keinen Bestand.
Und als der Beklagte ahnte was auf ihn zukommt, warum hat er nicht den Wohnsitz gewechselt, Belgien? |
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DaveD
Nicht registriert
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am 14. 2. 2013 um 07:14 |
Das wäre einem Profispieler sowieso raten.
Und außerdem, wie kommt ein Finanzgericht dazu festzustellen, dass bei Poker, das ja per Gesetz als Glücksspiel eingestuft ist, in diesem Spiel "mehr Geschicklichkeit" als Glück zu sehen?
Das riecht stark nach Rechtsbeugung.
Aber wer schon einmal vor einem Finanzgericht geklagt hat, kennt auch die Erfolgsaussichten. Entscheidungen von Finanzgerichten sind immer ein Glücksspiel, bei dem der Sieger (Finanzbehörde) schon vor dem Prozeß fest steht.
Und wenn man jetzt Gewinne versteuern muss, dann kan man doch auch die Verluste gegenrechnen?
Wohl eher nicht. |
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HannesW
Nicht registriert
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am 23. 3. 2013 um 07:36 |
Wie die Richterin richtig bemerkte, kommt es beim Pokern "auch" aufs Können an, der Rest ist Glück, denn man kann nicht beeinflussen welche Karten man kriegt, jedenfalls dann, wenn alles mit rechten Dingen zugeht!
Jetzt muss sich der Spieler nur noch über den prozentualen Anteil des Könnens mit dem Finanzamt einigen.
Es kann jedenfalls nicht sein, dass 100% des Gewinns versteuert werden, denn dann müssten Verluste zu Steuerrückzahlungen in voller Höhe (Steueranteil) führen, was das Paradies für Zocker wäre.
Entweder man gewinnt und gibt dem Staat seinen Teil - oder man verliert und holt sich die Kohle vom Steuerzahler zurück.
Herrliche Zeiten in diesem unserem Staat! |
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