Warnung vor neuer Inkasso-Welle aus Osnabrück
Datum: Sonntag, dem 19. August 2012 Thema: Gewinnspiele Infos
Vor einer neuen dubiosen Inkassowelle warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Derzeit werden Mahnschreiben einer “Anwalts-Inkasso-Zentrale” mit Sitz in Osnabrück verschickt.
Ein Rechtsanwalt “Ingo Müller” macht darin zweifelhafte Forderungen aus telefonisch abgeschlossenen Gewinnspieldiensten geltend.
Er gibt an, Rechnungen von 2010 seien noch nicht beglichen worden. Neben den offenen Beträgen berechnet er Mahn- und Rechtsanwaltskosten.
Teilweise werden dieselben Forderungen gleichzeitig auch von dem Unternehmen National Inkasso (ehemals: wecollect) in Düsseldorf beigetrieben.
Die Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht.
Betroffene müssen grundsätzlich nur dann zahlen, wenn sie am Telefon einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen haben.
Ist kein Vertrag zustande gekommen oder wurde er durch Täuschung untergeschoben, sollten Betroffene der Forderung schriftlich widersprechen.
Es kann auch nicht schaden, sich von kompetenten Rechtsanwälten in solchen Fällen beraten zu lassen.
http://www.konsumer.info/?p=24001
(Weitere interessante Recht News & Recht Infos & Recht Tipps finden Sie auch hier auf dieser Web-Seite zum Nachschlagen und Nachlesen.)
Veröffentlicht von >> kaier << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln
Vor einer neuen dubiosen Inkassowelle warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Derzeit werden Mahnschreiben einer “Anwalts-Inkasso-Zentrale” mit Sitz in Osnabrück verschickt.
Ein Rechtsanwalt “Ingo Müller” macht darin zweifelhafte Forderungen aus telefonisch abgeschlossenen Gewinnspieldiensten geltend.
Er gibt an, Rechnungen von 2010 seien noch nicht beglichen worden. Neben den offenen Beträgen berechnet er Mahn- und Rechtsanwaltskosten.
Teilweise werden dieselben Forderungen gleichzeitig auch von dem Unternehmen National Inkasso (ehemals: wecollect) in Düsseldorf beigetrieben.
Die Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht.
Betroffene müssen grundsätzlich nur dann zahlen, wenn sie am Telefon einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen haben.
Ist kein Vertrag zustande gekommen oder wurde er durch Täuschung untergeschoben, sollten Betroffene der Forderung schriftlich widersprechen.
Es kann auch nicht schaden, sich von kompetenten Rechtsanwälten in solchen Fällen beraten zu lassen.
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